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Mund- Nasenschutz an Schulen verpflichtend

Aufgrund aktueller Entwicklungen in Zusammenhang mit COVID-19 wurde auf Bundesebene eine kurzfristige Änderung hinsichtlich der Maskenplicht an Schulen angekündigt:

Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, den 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich.

Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten:
https://www.bildung-ktn.gv.at